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Ratgeber · Recht & TÜV

Wohnmobil-Zulassung & TÜV-Abnahme beim Selbstausbau

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Der Ausbau ist fertig – aber in den Papieren steht noch „LKW" oder „Transporter". Damit dein Fahrzeug offiziell ein Wohnmobil wird, braucht es eine Begutachtung und die Umschreibung bei der Zulassungsstelle. Dieser Ratgeber erklärt, welche Ausstattung Pflicht ist, wie die Abnahme abläuft und was es mit der Gasprüfung auf sich hat.

Warum sich die Umschreibung lohnt

Die Umschreibung zum „SO.KFZ Wohnmobil" ist kein Selbstzweck:

Die Mindestausstattung: Was ein Wohnmobil ausmacht

Damit ein Fahrzeug als Wohnmobil eingestuft wird, verlangt die Prüforganisation eine fest verbaute Wohnausstattung. Gefordert sind:

Mit Ausnahme des Tisches müssen diese Einrichtungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Die Details regeln die Prüforganisationen in Merkblättern (z. B. das Wohnmobil-Merkblatt des TÜV-Verbands) – es lohnt sich, das aktuelle Merkblatt vor dem Möbelbau zu lesen und den Ausbau daran auszurichten.

Früh anrufen spart doppelt bauen: Sprich schon in der Planungsphase mit deiner Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS). Die Prüferinnen und Prüfer sagen dir vorab, worauf sie bei Sitzen, Gurten, Gasanlage und Möbelbefestigung achten – das ist deutlich entspannter, als nach der Abnahme umzubauen.

Die Abnahme: Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO

Nach dem Umbau ändern sich Fahrzeugart und meist auch technische Daten – deshalb begutachtet eine amtlich anerkannte sachverständige Person das Fahrzeug (Einzelbegutachtung nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO). Neben TÜV und DEKRA dürfen das inzwischen auch Technische Dienste wie GTÜ und KÜS durchführen. So läuft es typischerweise ab:

  1. Termin vereinbaren und klären, welche Unterlagen die Prüfstelle sehen will.
  2. Unterlagen mitbringen: Fahrzeugschein/-brief, Dokumentation des Ausbaus (Fotos auch von später verkleideten Bereichen!), Nachweise zu verbauten Komponenten (z. B. geprüfte Sitze/Gurte, Fenster, Heizung), gegebenenfalls die Bescheinigung der Gasprüfung.
  3. Wiegen: Das neue Leergewicht wird ermittelt – daraus ergibt sich die verbleibende Zuladung. Gerade bei 3,5-Tonnen-Fahrzeugen ist das der kritische Moment: Möbel, Wasser (siehe Wasser-Ratgeber), Batterien und Familie summieren sich schnell.
  4. Begutachtung: Mindestausstattung, Befestigung der Möbel, Sitze und Gurte, Elektrik und Gasanlage werden geprüft.
  5. Gutachten erhalten und damit zur Zulassungsstelle: Dort wird das Fahrzeug als „SO.KFZ Wohnmobil" umgeschrieben; anschließend Versicherung und gegebenenfalls Steuer anpassen.

Gasanlage: Prüfpflicht nach § 60 StVZO

Wer fest eine Flüssiggasanlage verbaut (Kochen, Heizen, Boiler), muss zwei Dinge auseinanderhalten:

Was kostet der Papierkram insgesamt?

PostenGrößenordnung
Einzelbegutachtung (je nach Umfang, inkl. Wiegen)ca. 100–300 Euro
Gasprüfung (G 607)ca. 40–80 Euro
Umschreibung bei der Zulassungsstelleca. 30–60 Euro
Eintragung zusätzlicher Sitzplätze (falls nötig, gesondert)stark umbauabhängig

Die Preise unterscheiden sich regional und nach Prüforganisation – ein kurzer Anruf vorab klärt die konkreten Sätze.

Nach der Umschreibung: HU-Rhythmus und Pflichten

Mit der Umschreibung ändert sich auch der Prüfrhythmus: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen wie PKW alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (Neufahrzeuge erstmals nach drei Jahren). Schwerere Wohnmobile haben kürzere Intervalle. Unabhängig davon läuft die zweijährige Gasprüfung nach § 60 StVZO – es lohnt sich, beide Termine zusammenzulegen, viele Prüfstellen bieten das im Paket an. Bewahre das Gutachten der Einzelbegutachtung dauerhaft bei den Fahrzeugpapieren auf: Bei einem späteren Verkauf ist die dokumentierte Abnahme ein echtes Verkaufsargument, und bei Änderungen am Ausbau (z. B. eine zusätzliche Sitzbank) knüpft die nächste Begutachtung daran an.

Häufige Stolpersteine aus der Praxis

Stand: Juli 2026. Sorgfältig recherchiert, dennoch ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und die Auskünfte deiner Prüforganisation und Zulassungsstelle.